Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter die Wohnung im renovierten Zustand zu übergeben hat, muss er im Zweifelsfall nachweisen, dass die Wohnung bei Übernahme nicht renoviert war. Kann er dies nicht, muss er die Kosten der Schönheitsreparaturen beim Auszug tragen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Berlin.…
