Für eine geerbte Immobilie, die von dem oder den Erben weiter bewohnt wird, fällt normalerweise keine Erbschaftsteuer an. Nicht bebaute Grundstücke hingegen sind nicht von der Erbschaftsteuer befreit. Das gilt auch für unbebaute Grundstücke, die mit dem bebauten Grundstück eine Einheit bilden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Finanzgerichts…
