Einem Mieter, der im Keller eine für jedermann zugängliche Stromquelle nutzt um eine Lampe oder einen Staubsauger anzuschließen, kann deswegen nicht gekündigt werden. Bei dem geringen Stromverbrauch müsse – wenn eine Kündigung überhaupt in Frage kommen sollte – zunächst eine Abmahnung des Mieters erfolgen. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht…
