Wird eine geplante Beschlussfassung in der Tagesordnung der Eigentümerversammlung nicht ausreichend dargestellt, macht dies den Beschluss anfechtbar. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 22.03.2018 (Aktenzeichen 19 S 107/17). In dem vom Gericht zu klärenden Streitfall ging es um eine Eigentümerversammlung, zu der über 40% der eingeladenen…
