Im Rahmen der Erhebung von Ausbaubeiträgen müssen Gemeinden bei der Festlegung ihres Eigenanteils für Ausbaumaßnahmen einen Buslinienverkehr dem Durchgangs- und nicht dem Anliegerverkehr zurechnen. Dies hat das das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Urteil vom 27.06.2019 entschieden (Aktenzeichen 4 K 886/18 KO). In dem Verfahren hatte ein Grundstückseigentümer geklagt, der von…
