Beschließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Hausmeisterdienst zu beauftragen, müssen mindestens drei Vergleichsangebote vorliegen, sonst kann der Beschluss erfolgreich angefochten werden. Das ergibt sich zumindest aus einem Beschluss des Landgerichts Frankfurt/Main vom 19. April 2017 (Aktenzeichen 2-13 S 2/17) In dem Streitfall ging es um den Beschluss einer Eigentümerversammlung. Diese hatte auf…
