Wenn ein Mieter nach Unterzeichnung des Mietvertrages moniert, dass die Miete höher ist als nach Anwendung der sogenannten Mietpreisbremse erlaubt und er nur die zulässige Miete zahlen will, handelt es sich um keine arglistige Täuschung des Mieters. Das hat das Amtsgericht München am 02.08.2016 entschieden (Aktenzeichen 422 C 6013/16). Die…
