Am 1. Mai diesen Jahres ist es in Kraft getreten: das neue, verschärfte Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot der Stadt Berlin. Das bedeutet, dass die Regelungen bezüglich zweckentfremdeter, zum Beispiel leer stehender, Wohnungen deutlich strikter wurden. Bei Verstößen gegen diese Regelungen ist nun auch mit deutlich höheren Bußgeldern als zuvor zu rechnen.…
