Es kommt vor, dass Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen bewusst niedriger ansetzen, als es nach den zu erwartenden Kosten realistisch ist. Damit sollen potenzielle Mieter gewonnen werden. Entstehen dadurch höhere Nachzahlungen kann der Mieter aber keine Schadenersatzansprüche geltend machen, da ihm faktisch kein Schaden entsteht. Anders sieht es jedoch aus, wenn der…
