Notdienstpauschalen sind nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 21.02.2018 nicht im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlagefähig (Aktenzeichen 215 C 311/17). Zunächst stellte der Richter fest, dass die Notdienstpauschalen nicht als Position von der II. Betriebskostenverordnung erfasst würden. Nach § 27 dieser Verordnung seien Betriebskosten alle Kosten, die dem Eigentümer durch…
