In einem inzwischen vom Landgericht bestätigten Urteil stellte das Amtsgericht Ansbach fest, dass ein auf der Terrasse angebrachter Sichtschutzzaun nicht über die Wohngebäudeversicherung versichert ist (Urteil vom 16.08.2017 – Aktenzeichen 5 C 516/17). In dem Verfahren klagte ein Versicherungsnehmer gegen seine Wohngebäudeversicherung. Diese hatte sich geweigert die Kosten für einen…
