Grundsätzlich muss der Stromverbrauch in Mieteinheiten vom Allgemeinstrom getrennt erfassst werden. Läuft über den Stromkreislauf für den Wohnungsstrom auch der Allgemeinstrom, so ist dem Vermieter ein Kostenaufwand für die Trennung auch von mehr als 1.000 Euro zumutbar. Wohnungs- und Allgemeinstrom über einen Kreislauf laufen zu lassen, stellt einen Mietmangel nach…
