Normalerweise finden Wohneigentümerversammlungen in Tagungsräumen statt, die der Bedeutung der Versammlung angemessen ist. Doch wenn die Tagesordnung nur zwei Punkte umfasst und die Abhandlung der Fragen nur kurze Zeit in Anspruch nimmt, kann dies sogar in einer Waschküche geschehen. Die dabei getroffenen Beschlüsse sind dann nicht wegen der Räumlichkeiten anfechtbar.…
