Nur wenn besondere Gründe vorliegen, darf der Vermieter die Wohnung des Mieters besichtigen beziehungsweise betreten. Dabei stehen in der Abwägung der Gründe die Interessen des Mieters im Vordergrund. Sollen Mängel in der Wohnung überprüft werden, kann der Vermieter zwar einen Fachmann (Handwerker oder Sachverständigen) mitbringen. Einen beliebigen Dritten, der jedoch…
